Einjährige Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege - Schwerpunkt Persönliche Assistenz

Informationen der Einjährigen BFS Hauswirtschaft und Pflege - Schwerpunkt Persönliche Assistenz


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Ausbildungsziel und Anforderungen

Die Ausbildung in der einjährigen Berufsfachschule - Hauswirtschaft und Pflege - mit dem Schwerpunkt Persönliche Assistenz vermittelt Grundlagen der theoretischen und praktischen Berufsausbildung für alle Berufe dieses Berufsfeldes.

Der Besuch der Berufsfachschule gilt als Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) in folgenden Berufen: Familienpfleger/in.

Sie lernen:

  • grundlegende, pflegerische und personenbezogene hauswirtschaftliche Tätigkeiten
  • Leistungen zur Förderung einer selbstbestimmten Lebensführung kennen
  • die Assistenz von Menschen mit Unterstützungsbedarf

Sie erhalten:

  • eine beruflichen Grundbildung für pflegerische Berufe
  • eine berufliche Grundbildung für nichtärztliche Heilberufe, z.B. Gesundheits- und Krankenpflegerin, Altenpflegerin, Heilerziehungspflege

Diese Schulform ist:

  • Eintrittsvoraussetzung für die Heilerziehungspflege

Zudem ist die Schulform empfehlenswert:

  • weil die Schüler älter und reifer sind, wenn sie in die Ausbildung gehen
  • weil das Jugendschutzgesetz nicht mehr greift
  • weil sie vorteilhaft für alle Pflegeberufe ist

Aufnahmevoraussetzungen

In die Berufsfachschule kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - (oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand) nachweist.

Die Anerkennung anderer gleichwertiger Bildungsstände ist bei der Schule zu beantragen.

Keine Anrechnung als erstes Ausbildungsjahr in der hauswirtschaftlichen Ausbildung!

Welche persönlichen Voraussetzungen sollten Sie mitbringen?

  • Interesse und Bereitschaft Kranke, Behinderte oder alte Menschen zu pflegen und zu betreuen
  • Bereitschaft, im Team zu arbeiten
  • Bereitschaft, das eigene Handeln zu reflektieren

Ausbildungsform/Inhalte

Der Unterricht des einjährigen Bildungsganges erfolgt in Vollzeitform.

Während des Schuljahres wird eine praktische Ausbildung von mind. 160 Stunden (4 Wochen Praktikum) Umfang in Einrichtungen der Pflege (Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime) durchgeführt.

Stundentafel

Die gültige Stundentafel geht von insgesamt 36 Wochenstunden aus.

Unterrichtsfächer Gesamt
Berufsübergreifender Lernbereich  
- Deutsch/Kommunikation  
- Fremdsprache / Kommunikation  
- Politik  
- Sport  
- Religion  
Insgesamt 9 Std.
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie  
- Lernfelder des 1. Ausbildungsjahres 9 Std.
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis  
- Lernfelder des 1. Ausbildungsjahres 18 Std.
Insgesamt 36 Std.

 

Lernfelder

Verpflichtende Lernfelder

  • Menschen mit Unterstützungsbedarf begleiten und ihnen assistieren
  • Grundlegende hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen personenbezogen ausführen
  • Grundkompetenzen pflegerischen Handelns personenbezogen anwenden

Optionale Lernfelder

  • An Demenz erkrankte Menschen wahrnehmen und begleiten
  • Hauswirtschaftliche Dienstleistungen markt- und personenorientiert erbringen
  • Die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen wahrnehmen und sie begleiten

Abschlüsse und Berechtigungen

Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung ab.

Mit dem erfolgreichen Besuch erwirbt den Erweiterten Sekundarabschluss I, wer einen Gesamtnotendurchschnitt von 3,0 und im Fach Deutsch, in einer Fremdsprache und dem berufsbezogenen Lernbereich - Theorie jeweils mindestens befriedigende Leistungen nachweist. Dieser berechtigt zum Besuch jeder Schule im Sekundarbereich II.

Bei erfolgreichem Besuch kann das Schuljahr auf die Dauer einer Berufsausbildung angerechnet werden und berechtigt dann zum Eintritt in die Fachstufe (2. Ausbil-dungsjahr) des unter Ausbildungsziel genannten Berufs.

Der erfolgreiche Besuch dieser Schulform ist eine Aufnahmevoraussetzung für den Besuch der dreijährigen Fachschule - Heilerziehungspflege -.

Weitere Hinweise

Der Großteil der erforderlichen Lernmittel kann gegen ein Entgelt von der Schule entliehen werden. Darüber hinaus entstehen Kosten für die Beschaffung von Arbeitskleidung, Schreib- und Zeichenbedarf, Taschenrechner, Lektüre, …

Die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel können unter bestimmten Bedingungen auf Antrag erstattet werden.

Ansprechpartnerin

Oberstudienrätin Angelika Ast

+49 4403 9798 0
+49 4403 9798 100


Weiterführende Informationen

Nachfolgend befinden sich verschiedene die Schulform betreffende Dateien (u.a.) in Form von PDFs und Links zu relevanten Webseiten.

Bildergalerie

Projektunterricht mit Behinderten

Downloads

Lehrmittel

Hinweis:

  • die Lehrmittelliste enthält die ausleihbaren und die auf eigene Kosten zu beschaffenden Lehrmittel
  • das Infoschreiben enthält Informationen zur Lehrmittelausleihe
  • das Anmeldeformular ist ein digital ausfüllbares Formular

Links

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