Informationen der BFS Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent
Seid dabei - BFS Sozialpädagogische*r Assistent*in
Ausbildungsziel
Die BFS Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent vermittelt alle Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Ausübung eines Berufes (i. d. R. als Zweitkraft) im sozialpädagogischen Bereich erforderlich sind.
Die Ausbildung führt zu einem beruflichen Abschluss. Der erfolgreiche Besuch der Berufsfachschule schafft eine Voraussetzung für die weitere Ausbildung zum/zur Erzieher/in.
Aufnahmevoraussetzungen
In die Berufsfachschule kann aufgenommen werden, wer folgende Abschlüsse nachweisen kann:
- Sekundarabschluss I Realschulabschuss oder
- Abschluss der zweijährigen BFS Sozialpädagogik
Direkt in die Klasse zwei kann aufgenommen werden, wer einen dieser Abschlüsse hat:
- Allgemeine Hochschulreife
- Fachhochschulreife
- Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger mit Realschulabschluss
- Berufsausbildung mit Realschulabschluss
- Realschulabschluss mit Aufbauqualifizierung (Tagespflegepersonen und Spielkreis-leitungen) mit dreijähriger Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung
- Absolventinnen/Absolventen der zweijährigen BFS Sozialpädagogik
Bei einer Aufnahme ist ein ausreichender Immunschutz nachzuweisen und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.
Weitere Aufnahmevoraussetzungen für Zu-/ Eingewanderte:
Für eine gelingende Integration und den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung der BFS Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent ist die Voraussetzung das Sprachniveau/ Sprachzertifikat B2.
Informationen dazu finden Sie u.a. hier:
Ausbildungsform/Inhalte
Der Unterricht des zweijährigen Bildungsganges erfolgt in Vollzeitform.
Als „Berufsbezogener Lernbereich - Praxis“ findet neben dem theoretischen Unterricht an zwei Tagen in der Woche die praktische Ausbildung in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen des Landkreises Ammerland statt.
Schüler und Schülerinnen der Klasse 1 absolvieren die praktische Ausbildung in Regel- oder Integrationskindertagesstätten (Alter der Kinder: Drei bis sechs Jahre). In Klasse 2 kann die praktische Ausbildung auch in einer Krippe oder einem Hort erfolgen.
Sonder- bzw. heilpädagogische Einrichtungen sind erst bei Besuch der Fachschule Sozialpädagogik (also in der Ausbildung zur/m Erzieher/in) als Praktikumsstelle möglich.
Stundentafel
Die gültige Stundentafel geht von insgesamt 48 Wochenstunden aus.
Unterrichtsfächer | Klasse 1 | Klasse 2 |
---|---|---|
Berufsübergreifender Lernbereich | ||
Deutsch/Kommunikation | 1 | 2 |
Englisch/Kommunikation | 2 | - |
Mathematik | 2 | - |
Politik | - | 1 |
Sport | - | 1 |
Religion | - | 1 |
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie | ||
Modul 1 | 1 | 2 |
Modul 2 | 2 | - |
Modul 3 | 4 | 4 |
Modul 4 | 3 | 3 |
Modul 5 | 6 | 5 |
Modul 6 | - | 1 |
Optionale Lernangebote | 1,5 | 2,5 |
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis | ||
Modul 7 | 1,5 | 1,5 |
Modul 8 (Praktikum im Kindergarten, Krippe, Hort |
11 | 11 |
Module in der BFS Sozialpädagogische Assistenz
Module | Klasse 1 | Klasse 2 |
---|---|---|
Modul 1 | Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrolle | Entwicklung beruflicher Identität |
Modul 2 | Vielfalt in der Lebenswelt von Kindern | |
Modul 3 | Betreuung und Begleitung von Kindern | Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern |
Modul 4 | Erziehung als pädagogische Beziehungsgestaltung | Pädagogische Konzepte |
Modul 5 | Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I | Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen II |
Modul 6 | Arbeit mit Familien und Bezugspersonen | |
Modul 7 | Reflexion der praktischen Ausbildung I | Reflexion der praktischen Ausbildung II |
Modul 8 | Durchführung der praktischen Ausbildung I | Durchführung der praktischen Ausbildung II |
Die praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung hat einen hohen Stellenwert innerhalb der Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin/zum Sozialpädagogischen Assistenten. Diese Ausbildung findet im sogenannten „dualen System“ statt, so dass die Schüler und Schülerinnen in Klasse 1 und 2 schulbegleitend jeweils ein Jahrespraktikum in einer Kindertagesstätte absolvieren.
Auf diese Weise ist eine Verzahnung von Theorie und Praxis möglich.
Die praktische Ausbildung erfolgt in der Klasse 1 und 2 schulbegleitend. das bedeutet:
In der Klasse 1:
- Mo, Di und Mi: Unterricht in der Schule
- Do, Fr: Praktikum im Kindergarten (Regel- oder Integrationseinrichtung, keine heilpädagogische Einrichtung)
In der Klasse 2:
- Mo, Di: Praktikum imKindergarten (s.o.), Krippe oder Hort
- Mi, Do und Fr: Unterricht in der Schule
Die praktische Ausbildung wird als separates Modul im Zeugnis ausgewiesen. In Klasse 2 wird eine praktische Abschlussprüfung in der Ausbildungseinrichtung abgenommen.
Die Praktikumsstelle
Im ersten Ausbildungsjahr findet die praktische Ausbildung in sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren statt. Folgende Kriterien sollen dabei beachtet werden:
- die Gruppengröße beträgt mind. 15 Kinder, besser 20-25 Kinder
- die Kinder sind im Alter zwischen drei und sechs Jahren
- der/die Schüler/-in ist über die reguläre Betreuung zusätzlich in der Gruppe tätig
- der/die Schüler/-in wird von einem/r Erzieher/-in (oder höher qualifizierten Fachkraft) angeleitet
- es bestehen keine engen verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen Schüler*in und Mitarbeiter/-innen der Einrichtung
- pro Gruppe sollte nur ein/-e Schüler/-in in der Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz eingesetzt sein - es sei denn, ein/e weitere/r Schüler/-in ist an anderen Tagen in derselben Gruppe eingesetzt
- in der Gruppe, in der die/der Schüler/-in eingesetzt wird, sollten keine Kinder oder Ge-schwister der Schülerin/des Schülers sein
- der/dem Schüler/-in wird die Möglichkeit gegeben, gezielte Bildungsangebote in Klein-gruppen selbstständig, mit und ohne Beobachtung durch die Anleiterin, durchzuführen • der/die Schüler/-in soll die Möglichkeit haben, während der Freispielphase mit den Kindern zu spielen • mit dem/der Schüler/-in soll regelmäßig über seine/ihre Angebote und das allgemeine Verhalten reflektiert werden
Die Ausbildungseinrichtung liegt im Landkreis Ammerland:
- Gemeinde Apen
- Gemeinde Rastede
- Gemeinde Westerstede
- Gemeinde Edewecht
- Gemeinde Wiefelstede
- Gemeinde Bad Zwischenahn
Ausnahmen: - nur nach Absprache in begründeten Fällen -
Arbeitszeiten in der praktischen Ausbildung
Die praktische Ausbildung zur/zum Sozialpädagogischen Assistentin / Sozialpädagogischen Assistenten findet in beiden Stufen als Jahrespraktikum statt. Die Schüler/-innen der Klas-sen 1 und 2 besuchen regulär das gesamte Schuljahr an zwei Tagen die Woche (mind. 11 Stunden) die Ausbildungseinrichtung. Quereinsteiger/-innen, die in das Zweite Ausbildungs-jahr einsteigen, müssen 15 Stunden ableisten.
Wir empfehlen allen Schüler/-innen die Teilnahme an zusätzlichen Kita-Veranstaltungen, auch wenn diese nicht in der regulären Praktikumszeit liegen: z.B. Elternabende, Laternen-feste, Bastelnachmittage mit Eltern, Gottesdienste, Sommerfeste usw.
Nach dem ersten Ausbildungsjahr wechseln die Schüler/-innen in der Regel die Ausbildungseinrichtung entweder in eine Krippe, in einen anderen Kindergarten oder in einen Hort.
Ein Praktikum in Klasse 2 im Hort ist nur möglich, wenn gewährleistet ist, dass die Auszubildenden mind. sechs Stunden pro Tag eingesetzt werden können. Ist der Hort an einen Kindergarten angegliedert, kann ein Teil der Stunden im Kindergarten absolviert werden.
Gleiches gilt für Schüler/-innen, die ihre praktische Ausbildung in Klasse 2 in der Krippe durchführen.
Die Arbeitszeit von 420 Ausbildungsstunden ist über das ganze Schuljahr zu verteilen.
Infos für Quereinsteiger/innen
Quereinsteiger/innen in die Klasse 2 müssen zusätzlich zu den regulären Ausbildungstagen 30 Tage (180 Stunden) absolvieren:
- mindestens 10 Tage von den 30 Tagen als Sondereinsatz in den Herbst-, Weihnachts- und/oder Zeugnisferien im Gruppendienst/Notdienst am Kind (Pflicht) notfalls auch in den Osterferien
- restliche Tage/Stunden können aufs Jahr verteilt werden: 15 – 16 Stunden pro Woche statt 12 Stunden (Option)
- in den Sommerferien unmittelbar vor Ausbildungsbeginn geleistete Praktikums¬zeiten in der Ausbildungseinrichtung können auf die Ausbildung angerechnet werden (max. 2 Wochen = 10 Tage = 60 Stunden, Nachweis erforderlich) (Option)
Abschlüsse und Berechtigungen
Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen, praktischen und ggf. mündlichen Prüfung ab.
Mit dem erfolgreichen Besuch wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte(r) Sozialpädagogische(r) Assistent(in)“ zu führen.
Zudem wird der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben. Dieser berechtigt zum Besuch jeder Schule im Sekundarbereich II.
Der Abschluss der BFS Sozialpädagogische Assistenz ist eine Voraussetzung für den Besuch der weiterführenden Fachschule Sozialpädagogik (Erzieher/in). Hierfür ist eine erneute Bewerbung erforderlich.
Weitere Hinweise
Beim Überschreiten der Aufnahmekapazität wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Der Großteil der erforderlichen Lernmittel kann gegen ein Entgelt von der Schule entliehen werden. Darüber hinaus entstehen Kosten für die Beschaffung von Schreib- und Zeichenbedarf, Taschenrechner, Lektüre, für ein Wochenendseminar, für einen Erste-Hilfe-am-Kind-Kurs, für evtl. Exkursionen, für evtl. Impfungen, für das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis.Nach den zurzeit geltenden Bestimmungen ist eine finanzielle Förderung gemäß BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) möglich.
Ansprechpartner
Studienrat Ansgar Kintz
Nachfolgend befinden sich verschiedene die Schulform betreffende Dateien (u.a.) in Form von PDFs und Links zu relevanten Webseiten.
Erfahrungsgemäß übersteigen die Bewerberzahlen in dieser Schulform die vorhandenen Schulplätze, sodass ein Auswahlverfahren stattfindet.
In diesem Auswahlverfahren werden alle fristgerecht und vollständig vorliegenden Bewerbungen berücksichtigt und nach Eignung und Leistung beurteilt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie eine aussagekräftige Bewerbung einreichen.
Wir benötigen unbedingt
- Anmeldeformular (Online-Anmeldung)
- beglaubigte Kopie des Zeugnisses, welches Ihren Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) nachweist
- tabellarischer Lebenslauf, der neben den üblichen Angaben zum schulischen und beruflichen Werdegang auch Aussagen über Ihre besonderen Fähigkeiten, Kenntnisse oder pädagogischen (Vor-)Erfahrungen (Belege beifügen!) beinhaltet.
Ein Bewerbungsanschreiben, dem Ihre Berufsmotivation zu entnehmen ist, wäre hilfreich.
Bewerberinnen und Bewerber, die den Realschulabschluss erst im Sommer erhalten, fügen ihrer Bewerbung unbedingt eine beglaubigte Kopie des aktuellen Halbjahreszeugnisses bei.
Die Bewerbungsfrist ist vom 1. bis 20. Februar eines jeden Jahres. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten! Verspätete Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die für eine Aufnahme erforderlichen Nachweise über Ihre persönliche Zuverlässigkeit (erweitertes polizeiliches Führungszeugnis) und über Ihre gesundheitliche Eignung (Immunschutznachweis) benötigen wir noch nicht für das Aufnahmeverfahren. Diese Nachweise brauchen Sie daher Ihrer Bewerbung nicht beizufügen, sondern erst bei einer möglichen Aufnahme zum Einschulungstermin vorlegen. Weitere Informationen erhalten Sie hierzu mit der Zusage für einen Schulplatz.
Lehrmittel
Hinweis:
- die Lehrmittelliste enthält die ausleihbaren und die auf eigene Kosten zu beschaffenden Lehrmittel
- das Infoschreiben enthält Informationen zur Lehrmittelausleihe
- das Anmeldeformular ist ein digital ausfüllbares Formular