Informationen: Tätigkeitsbegleitende Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin/ zum Sozialpädagogischen Assistenten in Teilzeit (1,5 Jahre)
NEU: Tätigkeitsbegleitende Ausbildung in Teilzeit
Die durch Träger tätigkeitsbegleitend vergütete Ausbildung in Teilzeit ist ein erweitertes Angebot an den BBS Ammerland ab dem 1.8.2024. Die Ausbildungszeit beträgt 1,5 Jahre. Sie startet mit Schuljahresbeginn.
Dieser Ansatz wurde u.a. vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in „Wege in den Beruf der Erzieherinnen und Erzieher in Niedersachsen - Stand November 2022“ veröffentlicht.
Außerdem können weitere Informationen diesem Flyer entnommen werden.
Ausbildungsziel
Die tätigkeitsbegleitende Ausbildung an der BFS Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent vermittelt alle Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Ausübung eines Berufes (i. d. R. als Zweitkraft) im sozialpädagogischen Bereich erforderlich sind.
Die Ausbildung führt zu einem beruflichen Abschluss. Der erfolgreiche Besuch der Berufsfachschule schafft eine Voraussetzung für die weitere Ausbildung zum/zur Erzieher/in.
Aufnahmevoraussetzungen
Um die tätigkeitsbegleitende Ausbildung zu starten, kann direkt in die Klasse zwei aufgenommen werden, wer einen dieser Abschlüsse hat:
- Allgemeine Hochschulreife
- Fachhochschulreife
- Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger mit Realschulabschluss
- Berufsausbildung mit Realschulabschluss
- Realschulabschluss mit Aufbauqualifizierung (Tagespflegepersonen und Spielkreis-leitungen) mit dreijähriger Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung
- Absolventinnen/Absolventen der zweijährigen BFS Sozialpädagogik
Des Weiteren ist ein Vertrag inklusive einer Vergütung mit einer Sozialpädagogischen Einrichtung Voraussetzung mit einer wöchentlichen Arbeitszweit von mindesten 15 Stunden (=600 Stunden). Das erfordert von den Absolventen/-innen, dass diese auch einige Tage in den Ferien in der ausbildenden Einrichtung arbeiten.
Bei einer Aufnahme ist ein ausreichender Immunschutz nachzuweisen und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.
Ausbildungsform/Inhalte
Der Unterricht in der Schule findet an zwei Tagen in der Woche statt. Geplant sind Donnerstag und Freitag von 7.30 Uhr bis 14.30 Uhr.
Als „Berufsbezogener Lernbereich - Praxis“ findet neben dem theoretischen Unterricht die praktische Ausbildung in der kooperierenden sozialpädagogischen Einrichtung des Landkreises Ammerland statt, mit der ein Vertrag für eine vergütete Ausbildung geschlossen wurde, statt. Praxistage: Montag, Dienstag und Mittwoch.
Die praktische Ausbildung kann in Regel- oder Integrationskindertagesstätten (Alter der Kinder: Drei bis sechs Jahre) sowie in einer Krippe oder einem Hort erfolgen.
Sonder- bzw. heilpädagogische Einrichtungen sind erst bei Besuch der Fachschule Sozialpädagogik (also in der Ausbildung zur/m Erzieher/in) als Praktikumsstelle möglich.
Stundentafel
Die gültige Stundentafel geht von insgesamt 72 Wochenstunden aus.
Unterrichtsfächer | Klasse 1 | Klasse 2 |
---|---|---|
Berufsübergreifender Lernbereich | ||
Deutsch/Kommunikation | 1 | 1,5 |
Englisch/Kommunikation | 2 | - |
Mathematik | 2 | - |
Politik | - | 1 |
Sport | - | 1 |
Religion | - | 1,5 |
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie | ||
Modul 1 | 1 | 2 |
Modul 2 | 2 | - |
Modul 3 | 4 | 4 |
Modul 4 | 3 | 3 |
Modul 5 | 6 | 5 |
Modul 6 | - | 1 |
Optionale Lernangebote | 2 | 2 |
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis | ||
Modul 7 | 1,5 | 1,5 |
Modul 8 (Praktikum im Kindergarten, Krippe, Hort |
12 | 12 |
Module in der BFS Sozialpädagogische Assistenz
Module | Klasse 1 | Klasse 2 |
---|---|---|
Modul 1 | Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrolle | Entwicklung beruflicher Identität |
Modul 2 | Vielfalt in der Lebenswelt von Kindern | |
Modul 3 | Betreuung und Begleitung von Kindern | Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern |
Modul 4 | Erziehung als pädagogische Beziehungsgestaltung | Pädagogische Konzepte |
Modul 5 | Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I | Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen II |
Modul 6 | Arbeit mit Familien und Bezugspersonen | |
Modul 7 | Reflexion der praktischen Ausbildung I | Reflexion der praktischen Ausbildung II |
Modul 8 | Durchführung der praktischen Ausbildung I | Durchführung der praktischen Ausbildung II |
Die praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung hat einen hohen Stellenwert innerhalb der Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin/zum Sozialpädagogischen Assistenten. Diese Ausbildung findet im sogenannten „dualen System“ statt, so dass die Schüler und Schülerinnen schulbegleitend jeweils ein Jahrespraktikum in einer Kindertagesstätte absolvieren. Auf diese Weise ist eine Verzahnung von Theorie und Praxis möglich.
Die praktische Ausbildung erfolgt in der Klasse 2 schulbegleitend. Das bedeutet:
- Mo, Di und Mi: Praktikum im Kindergarten, Krippe oder Hort (siehe auch Praktikumsstelle)
- Do und Fr: Unterricht in der Schule (Kernzeit 7.30 Uhr bis 14.30 Uhr)
Die praktische Ausbildung wird als separates Modul im Zeugnis ausgewiesen. In Klasse 2 wird eine praktische Abschlussprüfung in der Ausbildungseinrichtung abgenommen.
Die Praktikumsstelle
Die praktische Ausbildung findet in der sozialpädagogischen Einrichtung statt, mit der ein Vertrag über die tätigkeitsbegleitende Ausbildung geschlossen wurde.
Folgende Kriterien sollen dabei beachtet werden:
- die Gruppengröße beträgt mind. 15 Kinder, besser 20-25 Kinder
- die Kinder sind im Alter zwischen drei und sechs Jahren
- der/die Schüler/-in ist über die reguläre Betreuung zusätzlich in der Gruppe tätig
- der/die Schüler/-in wird von einem/r Erzieher/-in (oder höher qualifizierten Fachkraft) angeleitet
- es bestehen keine engen verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen Schüler/-in und Mitarbeiter/-innen der Einrichtung
- pro Gruppe sollte nur ein/-e Schüler/-in in der Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz eingesetzt sein - es sei denn, ein/e weitere/r Schüler/-in ist an anderen Tagen in derselben Gruppe eingesetzt
- in der Gruppe, in der die/der Schüler/-in eingesetzt wird, sollten keine Kinder oder Geschwister der Schülerin/des Schülers sein
- der/dem Schüler/-in wird die Möglichkeit gegeben, gezielte Bildungsangebote in Klein-gruppen selbstständig, mit und ohne Beobachtung durch die Anleiterin, durchzuführen
- der/die Schüler/-in soll die Möglichkeit haben, während der Freispielphase mit den Kindern zu spielen
- mit dem/der Schüler/-in soll regelmäßig über seine/ihre Angebote und das allgemeine Verhalten reflektiert werden
Ein Praktikum in Klasse 2 im Hort ist nur möglich, wenn gewährleistet ist, dass die Auszubildenden mind. sechs Stunden pro Tag eingesetzt werden können. Ist der Hort an einen Kindergarten angegliedert, kann ein Teil der Stunden im Kindergarten absolviert werden.
Gleiches gilt für Schüler/-innen, die ihre praktische Ausbildung in Klasse 2 in der Krippe durchführen.
Die Arbeitszeit von 600 vergüteten Ausbildungsstunden ist über das ganze Schuljahr zu verteilen.
Die Ausbildungseinrichtung liegt im Landkreis Ammerland:
- Gemeinde Apen
- Gemeinde Rastede
- Gemeinde Westerstede
- Gemeinde Edewecht
- Gemeinde Wiefelstede
- Gemeinde Bad Zwischenahn
Ausnahmen: - nur nach Absprache in begründeten Fällen -
Arbeitszeiten in der praktischen Ausbildung
Die praktische Ausbildung zur/zum Sozialpädagogischen Assistentin / Sozialpädagogischen Assistenten findet als Jahrespraktikum statt. Bei der tätigkeitsbegleitenden Ausbildung müssen 15 Stunden in der Woche in der ausbildenden Einrichtung absolviert werden. Um alle vertraglich vereinbarten Praxiszeiten abzuleisten, können auch weitere Möglichkeiten genutzt werden wie zum Beispiel:
- in den Herbst-, Weihnachts- und/oder Zeugnisferien im Gruppendienst/Notdienst am Kind, notfalls auch in den Osterferien zu absolvieren,
- in den Sommerferien unmittelbar vor Ausbildungsbeginn geleistete Praktikumszeiten in der Ausbildungseinrichtung können auf die Ausbildung angerechnet werden. Wir empfehlen allen Schülern/-innen die Teilnahme an zusätzlichen Kita-Veranstaltungen, auch wenn diese nicht in der regulären Praktikumszeit liegen: z.B. Elternabende, Laternenfeste, Bastelnachmittage mit Eltern, Gottesdienste, Sommerfeste usw..
Abschlüsse und Berechtigungen
Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen, praktischen und ggf. mündlichen Prüfung ab.
Mit dem erfolgreichen Besuch wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte(r) Sozialpädagogische(r) Assistent(in)“ zu führen.
Zudem wird der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben. Dieser berechtigt zum Besuch jeder Schule im Sekundarbereich II.
Der Abschluss der BFS Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent ist eine Voraussetzung für den Besuch der weiterführenden Fachschule Sozialpädagogik (Erzieher/in). Hierfür ist eine erneute Bewerbung erforderlich.
Weitere Hinweise
Beim Überschreiten der Aufnahmekapazität wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Der Teil der erforderlichen Lernmittel kann gegen ein Entgelt von der Schule entliehen werden. Darüber hinaus entstehen Kosten für die Beschaffung von Schreib- und Zeichenbedarf, Taschenrechner, Lektüre, für ein Wochenendseminar, für einen Erste-Hilfe-am-Kind-Kurs, für evtl. Exkursionen, für evtl. Impfungen, für das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis. Nach den zurzeit geltenden Bestimmungen ist eine finanzielle Förderung gemäß BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) möglich.
Ansprechpartner
Studienrat Ansgar Kintz
Nachfolgend befinden sich verschiedene die Schulform betreffende Dateien (u.a.) in Form von PDFs und Links zu relevanten Webseiten.
Erfahrungsgemäß übersteigen die Bewerberzahlen in dieser Schulform die vorhandenen Schulplätze, sodass ein Auswahlverfahren stattfindet.
In diesem Auswahlverfahren werden alle fristgerecht und vollständig vorliegenden Bewerbungen berücksichtigt und nach Eignung und Leistung beurteilt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie eine aussagekräftige Bewerbung einreichen.
Wir benötigen unbedingt
- Anmeldeformular (Online-Anmeldung)
- beglaubigte Kopie des Zeugnisses, welches Ihren Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) nachweist
- tabellarischer Lebenslauf, der neben den üblichen Angaben zum schulischen und beruflichen Werdegang auch Aussagen über Ihre besonderen Fähigkeiten, Kenntnisse oder pädagogischen (Vor-)Erfahrungen (Belege beifügen!) beinhaltet.
Ein Bewerbungsanschreiben, dem Ihre Berufsmotivation zu entnehmen ist, wäre hilfreich.
Bewerberinnen und Bewerber, die den Realschulabschluss erst im Sommer erhalten, fügen ihrer Bewerbung unbedingt eine beglaubigte Kopie des aktuellen Halbjahreszeugnisses bei.
Die Bewerbungsfrist ist vom 1. bis 20. Februar eines jeden Jahres. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten! Verspätete Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die für eine Aufnahme erforderlichen Nachweise über Ihre persönliche Zuverlässigkeit (erweitertes polizeiliches Führungszeugnis) und über Ihre gesundheitliche Eignung (Immunschutznachweis) benötigen wir noch nicht für das Aufnahmeverfahren. Diese Nachweise brauchen Sie daher Ihrer Bewerbung nicht beizufügen, sondern erst bei einer möglichen Aufnahme zum Einschulungstermin vorlegen. Weitere Informationen erhalten Sie hierzu mit der Zusage für einen Schulplatz.
Lehrmittel
Hinweis:
- die Lehrmittelliste enthält die ausleihbaren und die auf eigene Kosten zu beschaffenden Lehrmittel
- das Infoschreiben enthält Informationen zur Lehrmittelausleihe
- das Anmeldeformular ist ein digital ausfüllbares Formular