Schülerberatung
Die Beratung der Schülerinnen und Schüler erfolgt in hohem Maße durch die Klassenlehrerinnen und -lehrer und durch die Abteilungsleiter.
Darüber hinaus stehen für besonderen Beratungsbedarf das Beratungszentrum mit Beratungslehrkräften und Sozialpädagogen zur Verfügung. Die Beratung erstreckt sich z. B. auf alternative Bildungs- bzw. Ausbildungswege und gibt Orientierungs- und Entscheidungshilfe, wenn die Vorzüge einer Schulform im Vergleich zu einer anderen nicht beurteilt werden können.
Die Inklusionsbeauftragten beraten, wenn es um die Inklusion in der beruflichen Bildung geht z.B. das Ermitteln des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs oder des Nachteilsausgleichs.
Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt auf psychosozialer Hilfe bei schulisch oder privat bedingten Schwierigkeiten, die von Schülerinnen und Schülern allein nicht mehr bewältigt werden können.
Schulpflicht
Der Flyer "Kurzinformationen zur Schulpflicht" enthält kompakte Informationen zu Rechten und Pflichten und Hinweise zur Beratung (siehe auch Beratungslehrer).